Die Grundbildung ist die erste berufliche Ausbildung in der Regel nach der obligatorischen Volksschule.
Zur Grundbildung in einem Bauberuf zugelassen ist, wer
Die Grundbildung wird mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) abgeschlossen.
Die Ausbildung zu einem Bauberuf mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) dauert 3 Jahre. Es ist unter gewissen Voraussetzungen möglich, die Grundbildung rascher abzuschliessen. Wer das Qualifikationsverfahren samt Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat, schliesst seine Grundbildung mit dem EFZ ab. Das EFZ ist Voraussetzung für die berufliche Weiterbildung.
Bauberufe mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis sind zum Beispiel:
Bei allen Berufen im Berufsfeld Verkehrswegbau sowie beim Maurer sind auch verkürzte Ausbildungen möglich. Diese stehen allen offen, die bereits ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzen (Zweit- oder Zusatzausbildung) oder über genügend Berufserfahrung verfügen (Nachholbildung).
Wer bereits eine Grundbildung mit EFZ in einem anderen Beruf (z.B. Zeichner/in EFZ, Gärtner/in EFZ, Kaufmann/-frau EFZ, Maurer/in EFZ) erfolgreich abgeschlossen, kann mit einer Zweitausbildung verkürzt das eidgenössische Fähigkeitszeugnis in einem Beruf des Berufsfeldes Verkehrswegbau sowie als Maurer erreichen.
Die Zweitausbildung dauert 2 Jahre.
Mehr Informationen gibt es bei der Berufsfachschule Verkehrswegbauer oder den kantonalen Berufsbildungsämtern.
Wer bereits eine Grundbildung mit EFZ im Berufsfeld Verkehrswegbau erfolgreich abgeschlossen hat, kann mit einer Zusatzausbildung verkürzt das eidgenössische Fähigkeitszeugnis eines weiteren Berufs im Verkehrswegbau erreichen.
Die Zusatzausbildung dauert 2 Jahre.
Mehr Informationen gibt es bei der Berufsfachschule Verkehrswegbauer oder den kantonalen Berufsbildungsämtern.
Reichen Fähigkeit und Leistung, kann nach der EBA-Grundbildung die Grundbildung auf dem gleichen Beruf mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) gemacht werden. Die Lernenden steigen ins zweite Lehrjahr der EFZ-Ausbildung ein und erreichen in 2 Jahren das EFZ.
Wer mindestens 3 Jahre Erfahrung auf dem Beruf nachweist, kann eine verkürzte Grundbildung mit EFZ machen. (Bei der Schlussprüfung müssen 5 Jahre Erfahrung nachgewiesen werden.)
Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Wer das Qualifikationsverfahren samt Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat, schliesst seine Grundbildung mit dem EFZ ab. Das EFZ ist Voraussetzung für die berufliche Weiterbildung.
Mehr Informationen gibt es bei der Berufsfachschule Verkehrswegbauer oder den kantonalen Berufsbildungsämtern.
Grundbildung mit EBA
Die Ausbildung zu einem Bauberuf mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) dauert 2 Jahre. Die Grundbildung richtet sich an Lernende, die praktisch begabt sind, beim Lernen jedoch etwas mehr Zeit brauchen. Der Unterricht findet in kleineren Klassen statt.
Reichen Fähigkeit und Leistung, kann danach die EFZ-Grundbildung gemacht werden. Diese dauert dann weitere 2 Jahre.
Bauberufe mit einem eidgenössischen Berufsattest sind zum Beispiel: